Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass ein schwerhöriger Versicherter, der als Projektleiter für die Bauüberwachung von Großbaustellen zuständig ist, Anspruch auf ein höherwertiges Hörgerät hat, das sich automatisch wechselnden Geräuschkulissen anpasst.
Ein 55-jähriger schwerhöriger Versicherter beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung die Bewilligung neuer Hörgeräte für 4.300 Euro. Seine Schwerhörigkeit habe sich verschlechtert. Als Projektleiter in einem Ingenieurbüro für Versorgungstechnik sei er weiterhin berufsbedingt auf ein sehr gutes Hörverstehen angewiesen, so dass ihm entsprechend hochwertige Hörgeräte zu gewähren seien. Die Rentenversicherung hatte dem Versicherten sechs Jahre zuvor noch Hörgeräte als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nunmehr leitete sie den Antrag an die aus ihrer Sicht zuständige gesetzliche Krankenkasse weiter. Die Krankenkasse hielt ein eigenanteilsfreies Hörgerätesystem für ausreichend und leistete dementsprechend den Festbetrag in Höhe von 1.614 Euro. Eine berufsbedingte Notwendigkeit für eine höherwertige Hörgeräteversorgung liege nicht vor. Der Versicherte erhob hierauf Klage mit der Begründung, dass er insbesondere wegen seiner Tätigkeit auf Baustellen auf Hörgeräte angewiesen sei, die sich automatisch auf wechselnde Geräuschkulissen einstellten. Die von ihm getesteten und zum Festpreis erhältlichen Hörgeräte müssten hingegen jeweils manuell angepasst werden. Baubesprechungen auf Großbaustellen begründen Anspruch auf Hörgeräte, die sich automatisch anpassen. (…)
Quelle und Volltext: juris.de