Hinweispflicht missachtet: Vergütung auf Kostenvorschuss begrenzt!
LG Stuttgart, Beschluss vom 24.10.2017 – 15 O 345/14
1. Die Vergütung ist auf die Höhe des Auslagenvorschusses begrenzt.
2. Erwachsen voraussichtlich Kosten, die erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes stehen oder einen angeforderten Kostenvorschuss erheblich übersteigen, so hat der Sachverständige rechtzeitig hierauf hinzuweisen…
Quelle und Volltext: Ibr-online.de