Wohnungsübergaben, Hausübergaben oder die Übergabe von Gewerbeimmobilien sind nicht immer ohne Komplikationen zu bewältigen. Ob es nun ein gewerblicher Pachtvertrag ist, der die Nutzung der Gewerbeimmobilie umfasste und aufgelöst wird oder der Mietvertrag einer Wohnung oder eines Hauses. Die Probleme sind oft ähnlich. So sehen die Mieter/Pächter manchmal nicht ein oder bemerken es womöglich nicht, dass sie die zu übergebende Wohnung, das Wohnhaus oder eben eine Gewerbeimmobilie, in dem ehemals vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben sollten. Manchmal hinterlassen sie gar grobe Beschädigungen und Unmengen an Unrat (Messi-Sydrom). Auf der anderen Seite fordern die Vermieter oder Verpächter ab und an auch viel zu viel von den scheidenden Vertragspartnern.
Nachfolgend Beispiele aus dem Gutachteralltag von Schäden und Mängeln, die von Mietern hinterlassen werden:
- Grobe Schäden an der Mietsache
- Akute und untypische Abnutzung
- Schimmelpilzbefall durch Fehlnutzung
- Entwendete Installationen oder andere Gegenstände
- Extreme Verschmutzungen allgemein
- Nikotinschäden durch starkes Rauchen
- Beschädigte Natursteinbeläge, Parketten o.ä.
- Extreme Verschmutzung und Beschädigungen durch Haustiere
- Zurückgelassene Haustiere
- Befall mit Schädlingen (Mäuse, Ratten, Schaben etc.)
- Zurückgelassener Unrat
- Zerbrochene Fensterscheiben und Glastüren
- Vernachlässigung von zumutbaren Sorgfaltspflichten und Obhutspflichten
Wie eingangs erwähnt, werden aber auch hin und wieder von den Vermietern zu hohe, nicht legitime Anforderungen an den ehemaligen Mieter gestellt. In den meisten Fällen wird dies dann zur Verrechnung mit der hinterlassenen Mietkaution angekündigt. Beispiele hierfür sind:
- Verrechnung von abgenutzten Gegenständen, die ihre vorgesehene Nutzungsdauer bereits überschritten haben (z.B. Teppichböden u.ä.)
- Unzumutbar übertragene Sanierungs- und Renovierungspflichten
- Unzumutbar übertragene Schönheitsreparaturen
- Unzulässige Übertragung bzw. Verrechnung von Instandhaltungsarbeiten
- Berechnung von Schäden, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind………
Quelle und Volltext: Sachverständigemnbüro Holzmann-Bauberatung®
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Lassen Sie den Zustand Ihrer Wohnung (ob gemietet oder vermietet) sicher dokumentieren, nicht nur im Schadensfall für Schadensersatzforderungen, sondern auch im Vorfeld zur Beweiserbringung eines gehabten Zustandes.
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