Recklinghausen – Werden Haupt- und Nebenhaus insbesondere in Hinblick auf Instandsetzung und -haltung getrennt verwaltet, entspricht der Beschluss, die Finanzierung der Sanierung des Haupthauses über die Instandhaltungsrücklage der gesamten Wohnungseigentumsanlage zu finanzieren, nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. (…)
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