Diese Handwerker-Rechnungen können sie von der Steuer absetzen.
Ausgaben für private Dinge haben eigentlich nichts in der Steuererklärung zu suchen. Doch bei einigen Handwerker-Leistungen gibt es Ausnahmen.
Wer sich vom Handwerker eine Rechnung ausstellen lässt und sie gut aufbewahrt, kann spätestens bei der Steuererklärung eine Menge Geld sparen. Von der Wartung der Heizung über Pflasterarbeiten bis hin zum Schlüsseldienst: Eine ganze Reihe von Handwerker-Leistungen wird vom Fiskus gefördert. Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt können Steuerzahler Handwerker-Rechnungen bis 6000 Euro geltend machen und dadurch einen Steuernachlass von bis zu 1200 Euro bekommen.
Absetzbar sind allein die Arbeits- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer, und zwar in Höhe von 20 Prozent. Materialkosten lassen sich hingegen nicht geltend machen. Um die Steuererstattung für Handwerkerkosten zu bekommen, sind diese in Zeile 73 des Mantelbogens der Steuererklärung einzutragen. Weil der Gesetzgeber die Schwarzarbeit bekämpfen will, akzeptiert er keine Barzahlung. Der Rechnungsbetrag ist zu überweisen…..
Quelle und Volltext: Süddeutsche.de