Anwaltliche Falschberatung beim Mieterschutzbund: Wer haftet?
LG Berlin, Urteil vom 09.03.2017 – 67 O 25/16
1. Wer im Rahmen seiner Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund eine kostenlose Beratung in Anspruch nimmt, hat keinen Vertrag mit dem Anwalt, sondern einen Vertrag mit dem Mieterschutzbund.
2. Für eine fehlerhafte Rechtsanwaltsberatung aus dem Mandatsverhältnis zwischen Anwalt und Mieterschutzbund kann kein Schadensersatzanspruch dem Anwalt gegenüber nach den Grundsätzen des Vertrags zu Gunsten oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter hergeleitet werden.
3. Vielmehr hat der Mieter einen eigenen vertraglichen Anspruch gegenüber dem Mieterschutzbund.
Quelle und Volltext: Ibr-online.de