…Sachverständiger erhält keine Vergütung!
JVEG §§ 4, 8a
Zu den Voraussetzungen des Entfallens des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen gem. § 8a Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 JVEG.*)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2018 – 10 W 63/18
vorhergehend: LG Düsseldorf, 27.03.2018 – 15 O 101/16
(…)
Deshalb sind sachliche Richtigkeit und Überzeugungskraft eines Sachverständigengutachtens kein Maßstab für die Vergütung der Tätigkeit des Sachverständigen; es kommt lediglich darauf an, dass diese Leistung überhaupt erbracht wurde, nicht etwa auch darauf, wie das Gericht oder die Parteien das Gutachten inhaltlich beurteilen. Der Vergütungsanspruch ist gem. § 8a Abs. 2 S. 1 Ziff. 2 JVEG aber ausnahmsweise dann zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist.
Dies ist vorliegend der Fall. Der Begutachtungsauftrag erstreckte sich ausdrücklich ausschließlich auf die “von der Wurzel ausgegangenen Beeinträchtigungen” (Beweisbeschluss vom 16. März 2017, Blatt 43 f GA). Im Gutachten wird indes eine Schadensschätzung vorgenommen, ohne dass überhaupt zu den Ursachen der Beschädigungen Stellung genommen wird. Vielmehr wird lediglich darauf verwiesen, dem Sachverständigen sei der frühere Zustand nicht bekannt. Das Gutachten geht angesichts dessen am Thema vorbei und ist objektiv unverwertbar. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de