Keinen Ortstermin durchführt: Gutachten unbrauchbar!
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2017 – 12 W 45/16
Zur Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen auf 0,00 Euro wegen grob fahrlässig herbeigeführter Unverwertbarkeit seines Gutachtens (hier: Nichtdurchführung eines Ortstermins).*)
Quelle und Volltext: Ibr-online.de