In der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage im Mietrecht weisen Richter eine Immobiliengesellschaft in die Schranken. Sie darf die Mieten im Zuge einer Modernisierung nicht um bis zu 163 Prozent erhöhen. Das Unternehmen wollte noch von der alten Gesetzeslage profitieren
Es ist in diesem Verfahren viel um Zahlen gegangen, um die exakte Größe von Balkonen und darum, um wie viel Euro die Miete pro Quadratmeter Wohnfläche steigen darf. Am Ende aber ging es um sehr viel mehr. Darum, ob die Mieter im Hohenzollernkarree bleiben können oder ob sie vielleicht eines Tages gehen müssen, weil sie sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten können. Um 13.20 Uhr am Dienstagnachmittag schließlich steht fest: Sie werden bleiben können. Der Mieterverein München hat an diesem Tag vor dem Oberlandesgericht einen richtungsweisenden Sieg für seine Klienten errungen. Das Urteil ist bundesweit bedeutsam, weil es sich um die erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht handelte. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de