…als kleiner Baustein für den Bau von mehr Wohnungen.
Sonderabschreibung wird lediglich kleinteilige Baumaßnahmen fördern
IVD regt an, dass in Anschaffungsfällen die 3.000-Euro-Grenze nur für den Gebäudewertanteil gilt
„Sie ist ein kleiner Baustein auf dem Weg zu mehr Wohnungsbau und deshalb eine gute Sache.“ So beschreibt der IVD-Präsident Jürgen Michael Schick die von der Großen Koalition geplante Einführung einer Sonderabschreibung für den Wohnungsbau. Für den Bau neuer Wohnungen soll nach dem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums eine Sonderabschreibung eingeführt werden, nach der für die Herstellungskosten neuer Mietwohnungen in den ersten vier Jahren neben der Normalabschreibung von zwei Prozent eine weitere Abschreibung von fünf Prozent in Anspruch genommen werden kann. Wird die Wohnung noch im Jahr der Fertigstellung erworben, kann statt des Herstellers der Erwerber die Abschreibungen geltend machen. (…)
Quelle und Volltext: ivd.net