Keine Geltung der “Mietpreisbremse” in Hamburg für Mietvertrag aus 2015.
Das LG Hamburg hat entschieden, dass die sogenannte “Mietpreisbremse” auf einen am 01.09.2015 geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung in Hamburg nicht anzuwenden ist. (Aktenzeichen: 333 S 28/17) (…)
Nach Auffassung des Landgerichts hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen, aber entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben ohne Begründung veröffentlicht. Dadurch sei die Mietpreisbegrenzung in Hamburg nicht wirksam in Kraft gesetzt worden. Spätere Veröffentlichungen zur Mietpreisbegrenzung, insbesondere die am 01.09.2017 veröffentlichte Bekanntmachung der Begründung des Senats, haben diesen Mangel möglicherweise für die Zukunft beseitigt, entfalteten aber keine Rückwirkung auf den zeitlich früher geschlossenen Mietvertrag.
Quelle und Volltext: juris.de