Nach 27 Jahren kommt die Rechnung vom Landratsamt
Mit dieser Post hat Guido Ott aus Äpfingen nicht gerechnet: 27 Jahre nach dem Anbau eines Wintergartens hat er eine Rechnung vom Vermessungsamt Biberach erhalten. „Lachhaft“, nennt der 51-Jährige das. Doch das Landratsamt Biberach stellt klar: Die Forderung ist rechtens. Und: Die späten Nachzahlungen könnten auch auf andere Eigentümer zukommen, denn der Teufel steckt im Detail.
Die Sache mit dem Wintergarten kann sich Guido Ott nicht erklären. Umso besser aber das Verhalten der Beamten. Da passe einfach alles in Klischee: „Beamte sind sehr gründlich, aber Schlafkappen“, sagt er und fügt hinzu: „Wenn ich so langsam arbeiten würde, hätte mich mein Chef schon längst entlassen.“
So deutlich wollte er das zu der Sachbearbeiterin vom Vermessungsamt am Telefon vor einigen Wochen nicht sagen. Ott sagte nur: „Aber gute Frau, ich habe an meinem Haus nichts angebaut.“
Rückblick: Wenige Tage zuvor hat Ott eine Rechnung erhalten vom Vermessungsamt im Landratsamt Biberach für einen Anbau ans Wohnhaus und zwei Schuppen. Gebührenbescheid Nr. 20180526; datiert auf den 26. Januar 2018, Summe: 200,20 Euro, zu überweisen innerhalb eines Monats….
Quelle und Volltext: Schwaebische.de