Düsseldorf: „…Laut dem kürzlich vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken. Bei einer Neubaurate von durchschnittlich ein bis zwei Prozent ist daher eine Sanierungsverpflichtung nahezu unvermeidlich, um die CO2-Reduktion auch nur annähernd erreichen zu können. Sanierung darf hier nicht nur die Verbesserung der Gebäudehülle bedeuten, sondern muss mit einer generellen Verbesserung der Gebäudetechnik einhergehen, einschließlich einer Nutzung der Sektorenkopplung beispielsweise durch Beheizung mit klimaneutralem Strom. …“
Quelle und Volltext: vdi.de