Führt eine Terrasse auf dem Garagendach zum Verlust des Abstandsprivilegs?
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.05.2018 – 1 ME 55/18
Eine Garage verliert ihr Abstandsprivileg nicht dadurch, dass auf ihrem Dach eine vom Wohnhaus zugängliche Terrasse angelegt wird. Es kommt allein darauf an, ob sie für sich und die Terrasse als Teil des Wohnhauses die Abstandsvorschriften einhalten.*)
Quelle und Volltext: Ibr-online.de