Welche Folgen hat das Grundsteuer-Urteil?
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neuregelung der Erhebung. In Großstädten mit steigenden Bodenpreisen wie Augsburg könnte das höhere Abgaben bedeuten. Allerdings sind noch sehr viele Fragen offen
Augsburg: Die Eigentümer der etwa 110 000 Grundstücke, Häuser und Wohnungen, für die in Augsburg Grundsteuer verlangt wird, müssen sich in den kommenden Jahren auf Änderungen gefasst machen. Wie berichtet hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündet, dass die bisher bundesweit übliche Erhebungsart gegen das Grundgesetz verstößt.
Im vergangenen Jahr nahm die Stadt rund 54,5 Millionen Euro aus der Grundsteuer ein. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen für den städtischen Haushalt. Zahlen muss sie (im Gegensatz zur einmalig zu zahlenden Grunderwerbssteuer) jeder Grundstückseigentümer jährlich. Der Betrag kann von Eigentümern auf die Mieter umgelegt werden. Beispiel: Für eine 40-Quadratmeter-Wohnung liegt der Betrag in Augsburg aktuell bei gut 90 Euro, beim Einfamilienhaus sind je nach Größe von Grund und Wohnfläche sowie Lage und Baujahr Beträge von etwa 600 Euro jährlich realistisch. Die Stadt kündigte bereits an, dass sie angesichts der anstehenden Änderungen ihre Grundsteuer-Einnahmen sichern müsse. Gleichwohl wolle man im Zusammenhang mit der Reform nicht mehr Geld einnehmen, so Finanzbürgermeisterin Eva Weber (CSU). Die chronisch klamme Stadt hatte den Hebesatz für die Grundsteuer im Jahr 2016 spürbar angehoben, um ihre Einnahmen zu steigern. Für die einzelnen Grundstücksbesitzer könne es, abhängig von der bundesweiten Neuregelung zur Erhebung, aber zu Änderungen kommen, so Weber…..