Erläuterungen zu den Begriffen im Bereich feuerwiderstandsfähiger Abschottungen
Abschottungen bestehen aus einzelnen Bauprodukten, die in einer bestimmten Art und Weise zusammen eingebaut werden, so dass das dabei entstehende Bauteil die bauaufsichtlichen An- forderungen (hier an die Feuerwiderstandsfähigkeit) erfüllt. Oft können die Produkte auf unterschiedliche Art und Weise zusammen eingebaut werden, so dass die Leistung des errichteten Bauteils – trotz gleicher verwendeter Produkte – je nach Bauart (Art des Einbaus) anders ausfallen kann. An die Bauprodukte selbst werden zunächst keine materiellen Anforderungen gestellt. Zur Sicherstellung des Brandschutzes muss dafür gesorgt werden, dass die in der Praxis verbauten Produkte gegenüber den in den Brandprüfungen verwendeten unverändert sind.
Sofern nicht geregelte Bauprodukte in der Abschottung zum Einsatz kommen sollen, ist zunächst eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine europäisch technische Bewertung für Produkte zur Verwendung in Abschottungen zu erlangen.
Der Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit der Abschottung wird dann im Rahmen einer allgemeinen Bauartgenehmigung geführt. Um im Genehmigungsverfahren Missverständnissen vor- zubeugen, sind im Folgenden die wichtigsten Begriffe erläutert….
Quelle und Volltext: Dibt.de