Böbrach, Landshut: „…Strafrechtlich ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Landshut bei der Umsetzung des Projekts “Feuerwehrhaus-Neubau” in Böbrach nichts schief gelaufen. Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Landshut, Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, auf Nachfrage des Viechtacher Bayerwald-Boten am Aschermittwoch mitteilte, hat seine Behörde Ende Februar entschieden, kein Ermittlungsverfahren in Sachen Böbracher Feuerwehrhaus-Neubau einzuleiten.
Wie bereits mehrfach berichtet, hatte nach den Auffälligkeiten bei der Ausschreibung zum Erdaushub und zu den Baumeisterarbeiten für das geplante neue Böbracher Feuerwehrhaus zunächst die Staatsanwaltschaft Deggendorf eine Böbrach-Akte angelegt.…“
Quelle und Volltext: pnp.de