Nach Abnahme verlangt ein Auftraggeber noch die Herausgabe von Plänen und Dokumentationen. Was Bauunternehmer wirklich herausgeben müssen und was nicht, hat ein Gericht geklärt.
Der Fall: Ein Bauunternehmen schließt mit einem Auftraggeber einen Vertrag über Rohbauarbeiten an einer Hotelanlage. Darin vereinbaren sie, dass der Betrieb dem Auftraggeber bestimmte Pläne und Dokumentationen herausgeben muss. Schließlich nimmt der Auftragnehmer das Werk ab. Die vereinbarten Unterlagen gibt das Bauunternehmen im Gegenzug nicht heraus. Daraufhin reicht der Auftraggeber im Juni 2011 Klage ein. (…)
Quelle und Volltext: handwerk.com