Immobilien in Etappen verschenken. Steuern sparen Freibeträge ausschöpfen. Bei der Weitergabe von Immobilien ist das Vererben nicht immer die beste Lösung. So können die unterschiedlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer zur Steuerfalle werden, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2017). Denn bei den Freibeträgen gilt: Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher ist der Betrag. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500 000 Euro, Kinder von 400 000 Euro. Für Unverheiratete liegt…