Der Bau-, Umwelt und Technikausschuss nimmt in der jüngsten Sitzung fünf Bauanträge und zwei Bauvoranfragen zu Kenntnis.
ETTENHEIM (ksc). Dem Bau-, Umwelt und Technikausschuss (BUT) des Ettenheimer Gemeinderates wurde in der jüngsten Sitzung Bauvorhaben zur Kenntnisnahme vorgelegt. Sachbearbeiter Rainer Gruninger vom Amt für Stadtentwicklung stellte sie in der Sitzung am Dienstagabend vor.
In der Ettikostraße soll neben dem “Petit Bistro” – beim Gebäude handelt es sich um ein Kulturdenkmal – die Wohnung im ersten Obergeschoss zu einer psychotherapeutischen Praxis umgebaut werden. Die untere Denkmalschutzbehörde hat gegen das Vorhaben keine Einwände. Mitglieder des Bauausschusses äußerten die Hoffnung, dass der im Hof ausgewiesene Stellplatz genutzt werde.
Fünf Schleppdachgauben sollen am Gebäude Friedrichstraße/Schuhmachergasse errichtet werden. Die Baurechtsbehörde hat keine Bedenken.
Mit einer Bauvoranfrage will ein Interessent abgeklärt wissen, ob einem Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen in der Herbolzheimer Straße in Ettenheimweiler die Zustimmung erteilt werden kann. Das sei der Fall, sagte Gruninger. Es handle sich um Nachverdichtung im Innenbereich, was von der Verwaltung begrüßt werde. Dieselbe Einschätzung gilt für eine Bauvoranfrage in der Münchweierer Hauptstraße. Der Altbauteil der Nummer 81 soll bis auf die Kellerwände abgebrochen werden und ein neues Wohngebäude mit den gleichen Grundrissabmessungen errichtet werden – allerdings um 1,25 Meter höher.
Von bereits mehrfach genehmigten Befreiungen hinsichtlich der Höhe des Kniestocks und der vorgeschriebenen Dachneigung profitiert ein Antragsteller, der in der Neubergstraße in Ettenheimmünster den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen plant. Gruninger hat darauf hingewiesen, dass Bauherren nicht vorenthalten werden kann, was andernorts bereits genehmigt wurde, auch wenn der Bebauungsplans anderes vorsieht. (…)
Quelle und Volltext: badische-Zeitung.de