Augsburg : Die Flocken fallen, unter den Füßen knirscht der Schnee. Spätestens wenn der erste Fußgänger ausrutscht und sich verletzt, ist die Winterfreude vorbei.
“Wird Schadenersatz gefordert, muss der zuständige Eigentümer nachweisen, dass er geräumt hat”, erklärte Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. So weit sollte es nicht kommen. Welche Bereiche müssen schneefrei sein?
Grundstückseigentümer müssen grundsätzlich den Zugang bis zur Haustür frei halten. Muss niemand auf das Grundstück, weil zum Beispiel bei einem Eigenheim der Briefkasten und die Klingel vorne angebracht sind, kann es anders aussehen. Allerdings müssen auch dann im Notfall Rettungskräfte das Grundstück betreten. (…)
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de