Baumängel lassen sich oft nur mit Hilfe von Sachverständigen feststellen. Dafür ist mitunter eine Besichtigung vor Ort nötig. Das gilt auch während der Corona-Pandemie.
Die Corona-Pandemie ist kein ausreichender Grund, einen Ortstermin mit einem gerichtlichen Sachverständigen abzulehnen.
Auch wenn ein Eigentümer Angst vor Ansteckung hat, kann die Beweiserhebung zur Feststellung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum nicht einfach abgelehnt werden. Denn die Parteien können sich mit verschiedenen Maßnahmen selbst schützen, befand das Landgericht Saarbrücken (Az.: 15 OH 61/19), wie die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 15, 2020) berichtet….“
Quelle und Volltext: focus.de