Eine Seniorin soll nach 45 Jahren aus ihrer Wohnung, weil ihr Vermieter selbst mehr Platz für seine junge Familie braucht. Wer braucht die Wohnung nötiger? Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise schlechte Karten. Es sei denn, er beruft sich auf einen Härtefall. Bei wenigen bezahlbaren Wohnungen und vielen älteren Mietern geschieht das oft – und macht der Justiz zunehmend zu schaffen. Das darf nicht zum Problem der Mieter und Vermieter werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt an diesem Mittwoch zwei Eigenbedarfskündigungen zum Anlass, allzu schematischen Prüfungen der Gerichte einen Riegel vorzuschieben. Denn manchmal sind beide Seiten in Not. (…)
Quelle und Volltext: Augsburger-allgemeine.de