Frankfurt – 1. Missbraucht der Sohn der Mieter die Mietwohnung als sog. Bunkerwohnung, um aus dieser heraus Handel mit Betäubungsmittel zu betreiben, was Auswirkungen auf die gesamte umliegende Nachbarschaft hat, kann den Mietern fristlos ohne Abmahnung gekündigt werden.
2. Die Mieter müssen sich das Handeln ihres Sohnes zurechnen lassen. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de