Vorsicht: Ein Verstoß gegen eine DIN-Norm ist eben nicht auch ohne Eintritt eines Schadens ein Mangel. Es mag wohl jeder Neubau Mängel haben aber diese zu bewerten ist ganz so einfach nicht immer.
Kommentar zu: “…Zudem sei ein Verstoß gegen DIN-Normen auch ohne Eintritt eines konkreten Schadensfalles ein Mangel…”
Das würde implizieren, dass jede DIN-Norm eine allgemein anerkannte Regel der Technik ist und eben das ist Quatsch. Eine DIN-Norm ist ein von einem Arbeitsausschuss des Deutschen Institutes für Normung erarbeiteter, freiwilliger Standard und tatsächlich in sehr vielen Fällen keine allgemein anerkannte Regel der Technik.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter und können deshalb die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht verbindlich bestimmen.
Oft wird eine DIN-Norm erst dann zur allgemein anerkannten Regel der Technik, wenn beispielsweise eine Bundesverordnung auf sie verweist, wie zum Beispiel die DIN 4108 in der EnEV.
Fragen Sie lieber einen qualifizierten und erfahrenen Sachverständigen, bevor Sie mit Halbwissen gegen Mauern rennen und unnötig Fronten erhärten. Wir helfen Ihnen gerne, kontaktieren Sie uns einfach unter Tel.: 0821 – 60 85 65 40.