Deutscher Ingenieurbaupreis 2018 ausgelobt
Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat heute auf der internationalen Baufachmesse Bautec in Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten der Bundesingenieurkammer Hans-Ullrich Kammeyer den Startschuss für die Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018 gegeben. Mit dem Preis werden herausragende Ingenieurbauleistungen prämiert, die Baukultur, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit vereinen und herausragende Lösungen zur Gestaltung unserer gebauten Umwelt bieten. Der mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattete wichtigste Staatspreis für Ingenieurbaukunst wird im Zweijahresrhythmus im Wechsel mit dem Deutschen Architekturpreis (DAP) verliehen. Hendricks und Kammeyer riefen zur zahlreichen Teilnahme auf, Einsendeschluss ist der 26. April 2018.
Hendricks: “Die Bauingenieure unseres Landes leisten mit großem Verantwortungsbewusstsein eine hervorragende Arbeit für zentrale gesellschaftliche Aufgaben. Mit dem Staatspreis für Ingenieurbaukunst wollen wir auch 2018 die hervorragende Qualität von Ingenieurbauleistungen in Deutschland würdigen.”
Kammeyer: “Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis zeichnen wir auch in diesem Jahr wieder die besten Ingenieurleistungen unserer Berufskolleginnen und -kollegen aus. Der Preis würdigt besondere Projekte, die Vorbildcharakter haben und soll damit einen Beitrag zur Baukultur sowie zur Weiterentwicklung des Ingenieurwesens leisten. Ich hoffe, dass viele interessante Projekte eingereicht werden und freue mich auf die Mitarbeit in der Jury.”
Zugelassen zur Teilnahme am Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 sind Arbeiten auf dem Gebiet des Hochbaus sowie des konstruktiven Ingenieurbaus, Verkehrsanlagen und tiefbautechnische Anlagen, Ingenieurleistungen im Vermessungswesen-, GIS- Technologien, Technologien zur Gewinnung neuer Bauprodukte, Gewinnungs- und Recyclinganlagen, Gebäudetechnische Steuerungen sowie Systeme und Anwendungsfälle für die Ertüchtigung von Bauwerken oder die Erhöhung der Energieeffizienz technischer Anlagen. Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Zudem muss es zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 28. Februar 2018 in Deutschland oder aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland oder in deren Namen im Ausland fertiggestellt worden sein…..
Quelle und Volltext: Bmub.bund.de