Deutschland: „…Wenn eine Ehe scheitert und die Partner auseinandergehen, ist Vieles zu regeln. Häufiger Streitpunkt: Wem gehören welche Eigentumswerte oder Gegenstände? Dabei sehen die Gesetze klare Regeln vor.
Wenn Paare bei Eheschließung keine eigene vertragliche Regelung treffen, gilt grundsätzlich:
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft.
Können sich Ehepartner nicht einigen, kann es zur Zwangsversteigerung kommen. Der erzielte Verkaufswert liegt dabei womöglich deutlich unter dem Verkehrswert.
Gemeinsame Immobilienkredite sind auch nach der Scheidung von beiden Parteien zusammen zu tilgen….“
Quelle und Volltext: focus.de