Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf eines Mietanpassungsgesetzes:
Der Deutsche Anwaltvereins (DAV) hat zum Referentenentwurf des BMJV zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG), durch den Ausschuss Miet- und Wohnrecht folgende Stellungnahme (Auszug) verfasst:
Nachgebessert wird insbesondere die sog. Mietpreisbremse, indem für den Mieter ein praktikableres Prüfinstrumentarium geschaffen werden soll: Der Vermieter muss künftig vor Anmietung den Mieter über die Höhe der Vormiete informieren. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de