Von Ablöse bis Zimmerlautstärke
Wie sauber muss eine besenreine Wohnung wirklich sein? Darf der Hund mit einziehen? 26 Tipps für Mieter von A bis Z.
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Umziehen – Abstand und Ablöse: Bei der “Abstandszahlung” handelte es sich um eine Prämie, um Abstand zwischen neuen und alten Mietern oder Eigentümern zu schaffen. Die Nachmieter oder Immobilienkäufer zahlten sie ihren Vorgängern dafür, dass diese zu einem vereinbarten Zeitpunkt die Wohnung räumten. Was früher üblich war, ist seit 2001 nicht mehr zulässig. Erlaubt bleibt dagegen die Ablöse, die mitunter ebenfalls als “Abstand” bezeichnet wird. Die Ablöse zahlt der Nachmieter an den Vormieter – und behält im besten Fall für einen fairen Preis den Einbauschrank, der perfekt in die Flurnische passt, und alle profitieren. Im schlechteren Fall verlangt der Vorgänger 7500 Euro für die abgewohnte Landhausküche. (…)
Quelle und Volltext: süddeutsche.de