Deutschland: „….Ab 1. April 2020 gilt für Mieterinnen und Mieter ein besonderer Kündigungsschutz. Können Sie infolge der Corona-Pandemie ihre Miete in den kommenden drei Monaten nicht oder nur teilweise zahlen, kann der Vermieter weder ihre Wohnung noch die gemieteten Gewerberäume wegen Zahlungsverzuges kündigen. Mieterinnen und Mieter haben bis Ende Juni 2022 Zeit, ihre Mietzahlung nachzuholen und müssen bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung wegen Nicht- oder Teilzahlung der Mieten aus April 2020 bis Juni 2020 fürchten. Diesen erweiterten Mieterschutz haben Bundestag und Bundesrat vergangene Woche beschlossen, nachdem sich auch der Deutsche Mieterbund (DMB) für den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und Gewerberäume stark gemacht hatte….“
Quelle und Volltext: mieterbund.de