„…Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Deutscher Mieterbund (DMB) fordern, dass der ab 01.01.2021 geltende CO2-Preis für Heizungen vollständig von den Vermietern getragen wird. Bisher sieht die Regelung vor, dass die Kosten zu 100 Prozent auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Damit würden zum einen einkommensschwache Haushalte noch stärker belastet. Zum anderen kann das klimapolitisch sinnvolle Instrument der CO2-Bepreisung seine Wirkung nicht entfalten. Denn es setzt nicht da an, wo die Entscheidungen für oder gegen eine klimafreundliche Heiztechnologie gefällt werden – und zwar bei den Vermietern. Bislang liegt lediglich ein Vorschlag vor, der eine 50:50-Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern vorsieht. Eine Änderung der Umlagefähigkeit ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar und sollte umgehend vorgenommen werden….“
Quelle und Volltext: miederbund.de