Nach aktuellem Stand wurde die Mietpreisbremse bisher in insgesamt 313 Kommunen eingeführt.
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/4367 – PDF, 210 KB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/3945 – PDF, 140 KB) zum Thema Bilanz von drei Jahren Mietpreisbremse. Darin heißt es, die Regelungen der Mietpreisbremse gälten unabhängig davon, ob in dem von der Landesregierung als angespanntem Wohnungsmarkt bestimmten Gebiet ein qualifizierter Mietspiegel besteht oder nicht. Neuer Wohnraum, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen könnte, werde durch die Mietpreisbremse nicht geschaffen. Sie diene dem sozialpolitischen Ziel, den Mietanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen, während Maßnahmen zur Schaffung weiteren Wohnraums noch keine ausreichende Wirkung entfalten können. Neben der Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens plane die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket insbesondere mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Wohnungsneubau weiter zu verbessern. (…)
Quelle und Volltext: juris.de