Die meisten Vermieter schreiben in den Mietvertrag, dass für Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände der Mieter zuständig ist.
Ein Umzug bedeutet meistens Stress und angespannte Nerven. Gerade bei der Übergabe der alten Wohnung haben viele ein ungutes Gefühl – hoffentlich ist dem Vermieter alles hübsch genug. Aber muss ich überhaupt renovieren?
Die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden diese Frage heute in einem besonders vertrackten Fall (Az. VIII ZR 277/16).
Worum geht es?
Der Mieter hatte seine Wohnung im niedersächsischen Celle vor dem Auszug selbst gestrichen. Dazu hatte ihn die vermietende Wohnungsbaugenossenschaft aufgefordert. Der waren die Decken und Wände allerdings zu streifig – sie ließ für knapp 800 Euro einen Maler kommen. Bezahlen soll das der Mieter, aber er weigert sich.
Wie ist die Rechtslage? (…)
Quelle und Volltext: süddeutsche.de