„…Beweissicherungsverfahren dienen allgemein zur Sicherung von Beweisen, vorzugsweise dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit und/oder Maßnahme nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war.
So werden Beweissicherungsverfahren beispielsweise ausgeführt, wenn:
- Bauarbeiten o. Ä. in direkter Nähe Schäden verursachen können
- Bauschäden und Baumängel festgehalten werden müssen
- Nachweise für eine Schadensfreiheit geführt werden müssen
- Schadensentstehungen dokumentiert werden müssen etc.
Ein typisches Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln gilt natürlich auch als eine Beweissicherung, jedoch ist es aufgrund einer Vielzahl von eingetretener Schäden, langwierigen und vor allem finanziell belastenden juristischen Auseinandersetzungen, mittlerweile Usus, ein Beweissicherungsverfahren anzustrengen, bevor in der Nachbarschaft gebaut wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Abrissarbeiten, größere Sanier- oder Neubauarbeiten in Bezug auf ein Gebäude, ein Grundstück oder einer Straße u. Ä., durchgeführt werden. Ergo auch bei Straßenbau- und/oder Kanalarbeiten u. Ä. vor der eigenen Immobilie, ist die Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens anzuraten…“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de