Augsburg: „…Beweissicherungsverfahren dienen allgemein zur Sicherung von Beweisen, vorzugsweise dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit und/oder Maßnahme nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war.
So werden Beweissicherungsverfahren beispielsweise ausgeführt, wenn:
Bauarbeiten o. Ä. in direkter Nähe Schäden verursachen können
Bauschäden und Baumängel festgehalten werden müssen
Nachweise für eine Schadensfreiheit geführt werden müssen
Schadensentstehungen dokumentiert werden müssen
etc.
Ein typisches Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln gilt natürlich auch als eine Beweissicherung, jedoch ist es aufgrund einer Vielzahl von eingetretener Schäden, langwierigen und vor allem finanziell belastenden juristischen Auseinandersetzungen, mittlerweile Usus, ein Beweissicherungsverfahren anzustrengen, bevor in der Nachbarschaft gebaut wird….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de