Keine Befreiung für Bauvorhaben in Dörlinbach
Schuttertal: Für ein Bauvorhaben in Dörlinbach hat der Gemeinderat keine Befreiung von den festgesetzten Maßen im Bebauungsplan erteilt. So etwas kommt recht selten vor.
In der Regel sind Bauanfragen im Gemeinderat eine Sache, die schnell über die Bühne geht: Bauamtsleiter Wolfgang Wölfe stellt das Bauvorhaben vor, erläutert, ob es Gründe dafür oder dagegen gibt, die Räte stellen vielleicht noch eine Frage und dann wird – meist – positiv abgestimmt.
In der Sitzung am Dienstag kam es dann aber zur seltenen Situation, dass die Verwaltung dem Gremium vorschlug, eine beantragten Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Maßen abzulehnen. Konkret ging es um den Bau eines neuen Einfamilienhauses im Baugebiet Kappelberg III in Dörlinbach.
Abweichung ist laut Verwaltung “zu massiv”
Das Problem: Die Planung des Architekten sieht vor, dass die Wandhöhe des Gebäudes 7,71 Meter beträgt. Im Bebauungsplan sind aber nur 6,85 Meter festgesetzt. Damit würde das Neubauvorhaben die erlaubte Höhe um 86 Zentimeter überschreiten. Laut Verwaltung ist die Abweichung zu massiv, um ihr zustimmen zu können. Wölfe erläuterte: “Die Abweichung wird mit mehr Wohnkomfort begründet. Wenn der Gemeinderat dem aber zustimmt, muss die Befreiung auch für weitere Bauvorhaben gelten.” Es würde somit ein Präzedenzfall geschaffen….
Quelle und Volltext: Badische-Zeitung.de
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