Augsburg: „…Viele Grundstückseigentümer haben einen illegalen Bau im Garten und wissen das gar nicht. Zwar gilt auch, wo kein Kläger da auch kein Richter aber eben dieser Kläger kann bei einem illegalen Bau, also einem Schwarzbau ganz flott vorhanden sein. Nicht zuletzt, da in manchen Regionen nahezu auf jedem Grundstück ein ganz dunkelschwarzer Bau, oder auch mehrere stehen. Egal ob Carport, Garage, Scheune, Gartenhaus, ja und wenns gar nur ein schön gestalteter größerer und vor allem auch tieferer Pool ist, all das und noch vieles mehr, kann wider den Gesetzen und Verordnungen gebaut sein.
Das vielleicht beste Beispiel ist das genehmigungsfrei aufstellbare, kleine Gartenhäuschen aus dem Baumarkt. Viele werden just jetzt im Frühjahr daran denken sich ein solches in naher Zukunft in den Garten zu stellen….
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de