Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® prüft Ihre Bauunterlagen vom Bauvertrag und Kaufvertrag über die Baubeschreibung bis hin zu den Leistungsverzeichnissen.
Ein Bauvertrag (Werksvertrag) ist kurz beschrieben ein privatrechtlicher Vertrag, welcher den gegenseitigen Austausch von Leistungen regelt. Im Bauvertrag verpflichtet sich ein Auftragnehmer ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (durch den Auftraggeber) herzustellen.
Bauverträge werden in aller Regel für Neubaumaßnahmen, Umbauten, Renovierungen, Sanierungen oder auch umfangreich kleineren Einzelleistungen geschlossen. …“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de