Bauteilöffnung durch den Sachverständigen?
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2018 – 19 W 41/17
Eine Bauteilöffnung ist vom Sachverständigen jedenfalls dann durchzuführen oder zu veranlassen, wenn der Eigentümer des Bauwerks dem Substanzeingriff zugestimmt hat.
Quelle und Volltext: Ibr-online.de
Kommentar: Aber Vorsicht, mit einer Öffnung ist in aller Regel auch eine Haftung gegeben. Bauteilöffnungen durch hinzugezogene Handwerker sind juristisch betrachtet in vielerlei Hinsicht der bessere Weg, vor allem mit Blick auf eine evtl. nötige Schließung nach der Untersuchung. Abgesehen hiervon ist nicht jeder Sachverständige in der Lage eine fachgerechte Öffnung und Schließung zu vollziehen, denn nicht jeder hat auch eine handwerkliche Ausbildung genossen.