Gericht beschließt Baustopp: Nichts geht mehr am Watzmannhaus
Das hat zur Folge, dass die Alpenvereinssektion München die ab 10. September geplanten Außenbauarbeiten am Falzköpfl nicht durchführen kann. Das Gericht begründete den Baustopp mit formalen Mängeln. So habe das Landratsamt keine ausreichende Begründung für eine Abweichung von Naturschutznormen gegeben. Damit ist nun das Landratsamt am Zug. Die Kreisbehörde hatte die Baugenehmigung bereits im Februar 2016 erteilt. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte in Würzburg hatte für den Bund Naturschutz vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Baugenehmigung geklagt. Wegen des vom Deutschen Alpenverein angekündigten Baubeginns wurde außerdem ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, um zu verhindern, dass mit den Baumaßnahmen begonnen wird, bevor das Verwaltungsgericht über die Klage entschieden hat. (…)
Quelle und Volltext: berchtesgadener-anzeiger.de