Bausparkasse kann Bausparvertrag nicht nach 15 Jahren kündigen!
Das von der Deutschen Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Nachdem das LG Karlsruhe bereits gegen Badenia geurteilt hatte, wurde nun die Berufung vom OLG Karlsruhe zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts vereitele die Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages, teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit. Das OLG Karlsruhe beziehe sich auf ein Urteil des BGH vom 21.02.2017 (JZ 2017, 1007), nach welchem Bausparern nach Zuteilung eine ausreichend lange Überlegungsfrist gewährt werden müsse, die hier nicht gegeben sei. Der Bausparer müsse ausreichend Zeit haben, zu entscheiden, ob er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte. Immerhin habe er hier 15 Jahre niedrig verzinst angespart, um dieses Bauspardarlehen erhalten zu können. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de