Wenn gute Nachbarschaft Risse bekommt
Im Landkreis Ebersberg wird gebaut und verdichtet, was das Zeug hält. Das stellt manche Nachbarschaft auf die Probe.
Ebersberg: Die Zinsen sind günstig, für Guthaben gibt es dagegen so wenig Geld wie noch nie. Die Folge davon ist unter anderem eine rege Bautätigkeit. Die Häuser rücken oft bedenklich nahe zusammen, weil der Grund immer knapper wird. Das gibt bisweilen Ärger – besonders, wenn umfangreich abgespundet werden muss.
„Wir waren vor ein paar Jahren selbst betroffen“, sagt der geschäftsführende Beamte der Stadt Ebersberg, Erik Ipsen. Er berichtet davon, dass beim Bau der Tiefgarage unter dem Einkaufszentrum E-einZ Schäden an dem Teil des historischen Klosterbauhofes entstanden, der der Stadt gehört und in dem die Gaststätte Zimtblüte untergebracht ist. „Der Zustand des Hauses wurde daraufhin begutachtet“, weiß Ipsen noch. „Wir haben uns mit dem Architekten auf Augenhöhe getroffen, der Schaden wurde geregelt.“
„Entstehen an einem Haus erhebliche Risse an den Wänden, weil ein Bauunternehmen auf dem Nachbargrundstück Tiefbauarbeiten mit einem Rammgerät durchführt, muss der Unternehmer den Schaden bezahlen“, bestätigt dazu die D.A.S-Versicherung in einer Pressemitteilung. Die Fachleute wissen: „Bauarbeiten in engen Baulücken und womöglich direkt neben einem Altbau können das benachbarte Gebäude beschädigen.“ Das war in Ebersberg der Fall, wie Ipsen sagt. Unter dem Gebäude seien deshalb als Gegenmaßnahme sogar umfangreiche „Queranker“ eingebaut worden. „Die Baufirma hat das professionell gemacht.“
Das Landratsamt Ebersberg kennt solche Probleme ebenfalls. „Beschädigungen an Nachbargrundstücken stellen Sachbeschädigungen dar, die außerhalb des öffentlichen Baurechts im privatrechtlichen Bereich abgehandelt werden müssen“, informiert Evelyn Schwaiger, die Sprecherin der Kreisbehörde. Die Erhaltung der Standsicherheit bleibe in der Verantwortung des Bauherren und der von ihm beauftragten Fachfirmen. Geschädigte hätten einen „zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz“, sagt auch der Grafinger Bauamtsleiter Josef Niedermaier. Den Nachweis der Standsicherheit müsse der Bauherr erbringen. Ist das nicht ausreichend der Fall, kann das Vorhaben sogar eingestellt werden. „Die Baugenehmigung gilt aber unabhängig davon.“…..
Quelle und Volltext: Merkur.de
Beweissicherungen schützen Sie vor Schaden, weitere Informationen: Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®