Deutschland: „…Baumängel sind ärgerlich, beim Hausbau aber nicht zu vermeiden. Umso wichtiger ist es nach Darstellung des Baufinanzierungsportals Baufi24, Baumängel rechtzeitig anzuzeigen und die bauausführenden aufzufordern, den Mangel zu beseitigen. „Es ist wichtig, ganz konkret und so detailliert wie möglich vor Baubeginn im Vertrag festzuhalten, wie etwas gebaut werden und aussehen soll“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals. Auch sei es ratsam, zur Endabnahme einen Fachmann einzubeziehen, „da für Laien kleine Mängel oftnicht ersichtlich sind“.
Um einen Baumangel erfolgreich anzuzeigen, ist es zunächst wichtig, die Fehler mit Unterstützung eines Sachverständigen und Foto zu dokumentieren. „Der nächste Schritt ist dem Unternehmer die Baumängel schriftlich aufzuzeigen und ihn aufzufordern sie in einer angemessenen Frist zu beseitigen“, heißt es von Baufi24. Dabei sei es empfehlenswert, ein konkretes Datum anzugeben, um den Unternehmer wirksam in Verzug zu setzen. Stünden noch Abschlagszahlungen aus, sei es ratsam, vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. „Der Bauherr hat dabei das Recht mindestens die Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten zurückzuhalten, also den entsprechenden Geldbetrag von der Abschlagszahlung abzuziehen und erst nach der Mängelbeseitigung an das Unternehmen zu zahlen.“
In der Regel kommen Bauunternehmer der Aufforderung des Bauherrn nach….“
Quelle und Volltext: bauratgeber-deutschland.de