Augsburg: „…Baumängel (Sachmängel) sind, sehr allgemein beschrieben, Verstöße gegen die vereinbarte Beschaffenheit (Beschaffenheitsvereinbarung) eines Bauwerks, welche typischerweise in einer Leistungsbeschreibung oder den Bauplänen enthalten und vereinbart wurde. Je nach Vertragsart kann der Mangelbegriff entweder nach BGB und/oder auch nach VOB definiert sein. Allgemein zielen beide Vorgaben auf die Beschaffenheit und die vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit ab.
Grundsätzlich hat der Auftraggeber das Recht auf eine Nacherfüllung bzw. eine Mangelnachbesserung. Im Gegenzug hat aber auch der Auftragnehmer das Recht, seinen Fehler nachzubessern….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de