Berlin: Pferdekoppeln und -unterstände, Aufenthaltsgebäude, Tippizelt, Nebengebäude, Wohn- und Bauwagen sowie Einfriedungen zur Pferdehaltung sind weder für sich genommen noch als Teil eines Gärtnerei- und Blumenzuchtbetriebs im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de