Eching: „..Echinger Grund kann künftig wieder verkauft und nicht nur im Erbbaurecht vergeben werden. …Nach dem Bürgerentscheid wurde die Baulandvergabe jetzt neu geregelt.
Sondersitzung zur neuen Regelung der Baulandvergabe „Eching West“ und „Dietersheim Süd-Ost“ begann mit einer „Hiobsbotschaft“ von Bürgermeister Sebastian Thaler: Demnach haben sich die Bodenrichtwerte aktuell geändert. Will heißen: Sie sind gestiegen. Und zwar nicht unerheblich….“
Quelle und Volltext: merkur.de