Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die Baugenehmigung zur Errichtung eines Studentenwohnheims mit Stellplätzen auf einem Grundstück in Koblenz-Metternich rechtswidrig ist, weil die genehmigten Stellplätze zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen für einen Nachbarn führen.
Im November 2015 erteilte die beklagte Stadt Koblenz dem Beigeladenen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Studentenwohnheims mit 108 Appartements und 68 Stellplätzen auf einem Grundstück in Koblenz-Metternich. Die Kläger sind Eigentümer eines unmittelbar hieran angrenzenden Grundstücks, das mit einem Wohnhaus bebaut ist.
Das Verwaltungsgericht hatte auf ihre Klage die Baugenehmigung aufgehoben. Hiergegen legten die beklagte Stadt und der Beigeladene Berufung ein.
Das OVG Koblenz hat die Berufung zurückgewiesen. (…)
Quelle und Volltext: Juris.de