Grundstücksnachbarn müssen einen Ballspielplatz für Kinder im allgemeinen Wohngebiet hinnehmen
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es mit Beschluss vom 26.03.2018 abgelehnt, Grundstücksnachbarn vorläufigen Rechtsschutz gegen die bauplanungsrechtliche Zulassung eines Ballspielplatzes für Kinder im einem Wohngebiet zu gewähren. Denn bei Errichtung der konkreten Anlage könne und müsse gewährleistet werden, dass im Wesentlichen nur Kinder bis 14 Jahren den Platz nutzten. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de