Baden-Württemberg: „…Das Kabinett in Baden-Württemberg hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht und geht damit als erstes Land einen eigenen Weg, indem es die Öffnungsklausel des Bundes für eine innovative und bürokratiearme Bodenwertsteuer nutzt.
Die Landesregierung hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes zur Anhörung freigegeben. Damit brachte sie das erste eigenständige und vollumfängliche Steuergesetz des Landes auf den Weg. Dieses sieht eine modifizierte Bodenwertsteuer für Baden-Württemberg vor. “Wir nutzen die seltene Chance, ein eigenes Steuergesetz zu erlassen. Als erstes Bundesland haben wir uns dafür entschieden, komplett vom Bundesrecht abzuweichen und einen ganz eigenen Weg zu gehen. Unser Landesgrundsteuergesetz zeugt damit nicht zuletzt von der Stärke des Föderalismus”, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann….“
Quelle und Volltext: juris.de