Warum eine Frau trotz lebenslangem Mietrecht vielleicht ausziehen muss
Hundefreundin (66) gegen Lehrer (30): Wer darf in Zukunft eine Doppelhaushälfte in Schliersee bewohnen? Ein Zivilprozess am Miesbacher Amtsgericht sollte Klarheit schaffen.
Schliersee: Was ist lebenslanges Mietrecht wert, wenn der Eigentümer des Hauses stirbt und der Rechtsnachfolger Eigenbedarf anmeldet? Einen solchen Fall verhandelte Richterin Katja Knauer gestern am Miesbacher Amtsgericht in einem Zivilprozess.
Für 700 000 Euro hat ein 30-jähriger Mittelschullehrer im vergangenen Jahr eine Doppelhaushälfte in Schliersee von den Erben des verstorbenen Eigentümers gekauft. Im August kündigte er der 66-Jährigen, die dort als Mieterin wohnt. Stand heute lebt die Frau, die Hunde aus Osteuropa vermittelt, noch immer in dem Haus, da sie sich auf ihr lebenslanges Mietrecht beruft….
Quelle und Volltext: Merkur.de